Zuletzt geändert am 17. Mai 2014 um 14:03

Kapitalherabsetzung

Als Kapitalherabsetzung bezeichnet man die buchmäßige Verminderung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Sie ist das Gegenstück zur Kapitalerhöhung. Das Feature wurde am 17.05.2014 eingeführt.


Allgemeines

Während bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben werden und dem ausgebenden Unternehmen die Barmittel aus dem Verkauf dieser neuen Aktien zufließen, kauft bei einer Kapitalherabsetzung das Unternehmen bestehende eigene Aktien zurück und verringert damit die Zahl der ausstehenden Aktien.

Verfahren

Die Durchführung einer Kapitalherabsetzung erfolgt recht formlos, indem man eine Kauforder über Aktien der eigenen AG erstellt und in der Ordermaske unter Depot den Punkt AG anwählt. Die Kapitalherabsetzung wird in der Zeitung bekanntgemacht und in der Unternehmenchronik festgehalten, sobald die KH-Order komplett ausgeführt. Der Chronikeintrag erfolgt nach Durchführung der KH zur nächsten vollen Stunde.

Beschränkungen

  • Alle 14 Tage können maximal 25% der insgesamt ausstehenden Aktien zurückgekauft werden. Dazu kann alle 14 Tage eine KH-Order in Höhe von maximal 25% der Stückzahl erstellt werden.
  • Die Zahl der ausstehenden Aktien kann auf diese Weise nicht auf unter 1000 Stück reduziert werden.
  • Eine Kapitalherabsetzung ist nicht zeitgleich zu einer noch laufenden Kapitalerhöhung möglich.
  • Kapitalherabsetzungen sind erst 14 Tage nach Registrierung im Spiel möglich

Wirkungen

  • Die unmittelbare Wirkung einer Kapitalherabsetzung ist ähnlich einer Sonderdividende: Aktionäre erhalten eine Barabfindung für die Rückgabe ihrer Aktien. Im Unterschied zu einer förmlichen Dividende partizipieren daran allerdings nicht alle Aktionäre gleichermaßen, sondern nur diejenigen, die die Aktien an die rücknehmende AG verkaufen.
  • Erfolgt der Rückkauf eigener Aktien zu einem Kurs unter dem FP/Aktie, erzielt das rücknehmende Unternehmen unmittelbare Handelsgewinne.
  • Durch die Verringerung der Aktienzahl
    • kann in der Tendenz die Rendite pro Aktie steigen, sofern sich die Ertragslage der AG nicht verschlechtert.
    • erhöht sich der Stimmrechtsanteil der Bestandsaktionäre, die ihre Aktien nicht veräußern. Achtung: Dies kann dazu führen, daß einer der bestehenden Aktionäre die Beherrschungsmehrheit an der AG erhält und die AG übernommen wird! Außerdem werden die Privatanteile an der AG, die nach der KH die erlaubten 33,33% überschreiten, automatisch durch das System verkauft!

Siehe auch

Kapitalerhöhung