Kapitalerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer Kapitalerhöhung werden von deiner AG zusätzliche Aktien (sog. junge Aktien) auf den Markt gebracht, die Erlöse gehen an dich. Dadurch erhöht sich das Kapital deiner AG. | Bei einer Kapitalerhöhung werden von deiner AG zusätzliche Aktien (sog. junge Aktien) auf den Markt gebracht, die Erlöse gehen an dich. Dadurch erhöht sich das Kapital deiner AG. | ||
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+ | Es gibt keinerlei Bezugsrecht, so dass Kapitalerhöhungen grundsätzlich nur zum Kurswert gemacht werden. Die Firma, die eine Kapitalerhöhung machen möchte, teilt in einem Formular mit, wieviele neue Anteile es geben soll. Der Preis wird auf den momentanen Aktienpreis festgestellt. Es können maximal nur so viele neue (junge) Aktien ausgegeben werden, wie bereits von der AG existieren. D.h. die Anzahl kann maximal verdoppelt werden. | ||
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+ | Die Kapitalerhöhung wird nun in der Zeitung veröffentlicht. 48 Stunden später wird eine Verkaufsorder zu den Bedingungen eingestellt - Verkäufer ist die erhöhende Firma. Diese Order kann aber weder geändert noch gelöscht werden. Die Order bleibt genau 3 Tage im System. Wurde im Rahmen der KE keine Aktie verkauft, beträgt die Wartezeit bis zur nächsten KE 7 Tage. Andernfalls beträgt sie: | ||
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− | + | '''ACHTUNG''': Eine Kapitalerhöhung kann dazu führen, dass deine AG übernommen wird! Der Übernahmeschutz wird dadurch dauerhaft entfernt! Sie spült zwar unter Umständen frisches Geld in die Kassen, allerdings wird der Anteil der bisherigen Aktionäre dadurch verwässert. Nach der Kapitalerhöhung verteilt sich der gleiche Gewinn auf mehr Aktien als zuvor. Der Gewinn je Aktie sinkt. Erfolgt die Kapitalerhöhung zu einem Preis unter dem Buchwert sinkt auch der Buchwert je Aktie. | |
− | + | Sollte die KE nicht bedient werden, z.B. aufgrund eines Blocks, bleibt der Übernahmeschutz erhalten. | |
+ | Solbald jedoch die erste Aktie aus dem KE-Paket verkauft werden, ist der Übernahmeschutz unwiderruflich erloschen. | ||
+ | ==Siehe auch== | ||
+ | → ''[[Kapitalherabsetzung]]'' | ||
− | + | [[Kategorie:Überarbeiten]] | |
+ | [[Kategorie:Grundlagen]] | ||
+ | [[Kategorie:Kapitalmaßnahme]] |
Aktuelle Version vom 18. Dezember 2016, 12:23 Uhr
Bei einer Kapitalerhöhung werden von deiner AG zusätzliche Aktien (sog. junge Aktien) auf den Markt gebracht, die Erlöse gehen an dich. Dadurch erhöht sich das Kapital deiner AG. Kapitalerhöhungen sind erst 14 Tage nach Erstellen der AG möglich.
Es gibt keinerlei Bezugsrecht, so dass Kapitalerhöhungen grundsätzlich nur zum Kurswert gemacht werden. Die Firma, die eine Kapitalerhöhung machen möchte, teilt in einem Formular mit, wieviele neue Anteile es geben soll. Der Preis wird auf den momentanen Aktienpreis festgestellt. Es können maximal nur so viele neue (junge) Aktien ausgegeben werden, wie bereits von der AG existieren. D.h. die Anzahl kann maximal verdoppelt werden.
Die Kapitalerhöhung wird nun in der Zeitung veröffentlicht. 48 Stunden später wird eine Verkaufsorder zu den Bedingungen eingestellt - Verkäufer ist die erhöhende Firma. Diese Order kann aber weder geändert noch gelöscht werden. Die Order bleibt genau 3 Tage im System. Wurde im Rahmen der KE keine Aktie verkauft, beträgt die Wartezeit bis zur nächsten KE 7 Tage. Andernfalls beträgt sie:
1. KE: | keine Wartezeit (frühestens 14 Tage nach der Registrierung) |
2. KE: | (7*2^0 =) 7 Tage nach 1. KE möglich |
3. KE: | (7*2^1 =) 14 Tage nach 2. KE möglich |
4. KE: | (7*2^2 =) 28 Tage nach 3. KE möglich |
5. KE: | (7*2^3 =) 56 Tage nach 4. KE möglich |
6. KE: | (7*2^4 =) 112 Tage nach 5. KE möglich |
ab 7. KE: | (7*2^5 =) 224 Tage nach der vorherigen KE möglich |
ACHTUNG: Eine Kapitalerhöhung kann dazu führen, dass deine AG übernommen wird! Der Übernahmeschutz wird dadurch dauerhaft entfernt! Sie spült zwar unter Umständen frisches Geld in die Kassen, allerdings wird der Anteil der bisherigen Aktionäre dadurch verwässert. Nach der Kapitalerhöhung verteilt sich der gleiche Gewinn auf mehr Aktien als zuvor. Der Gewinn je Aktie sinkt. Erfolgt die Kapitalerhöhung zu einem Preis unter dem Buchwert sinkt auch der Buchwert je Aktie.
Sollte die KE nicht bedient werden, z.B. aufgrund eines Blocks, bleibt der Übernahmeschutz erhalten. Solbald jedoch die erste Aktie aus dem KE-Paket verkauft werden, ist der Übernahmeschutz unwiderruflich erloschen.